Die Alternative zum Rettungswirrwarr

Seitens der Bundesregierung wird behauptet, ihre Euro-Rettungspolitik sei alternativlos und die Gegner ihrer Politik hätten kein Konzept.

Beides ist falsch. Wir stellen hier ein alternatives Konzept zur Bewältigung der Krise vor. Dieses unterscheidet sich in vier Kernpunkten von der Politik der Bundesregierung:

1. Es wird anerkannt, dass das einheitliche Währungsgebiet sich nicht bewährt hat. Austritte aus der Währungsunion oder die Einführung von Parallelwährungen zur Flexibilisierung der Währungspolitik werden ermöglicht.

2. Statt die Verschuldung der angeschlagenen Staaten durch weitere Kredite ständig zu erhöhen, werden die Staaten durch eine geordnete Staatsinsolvenz entschuldet. Dies ermöglicht ihnen einen wirtschaftlichen Neuanfang.

3. Die Verluste aus der Staatsinsolvenz tragen die privaten Gläubiger, die das Risiko eingegangen sind. Lediglich bei systemrelevanten Banken kommt es u. U. zu einer Auffanglösung mit Staatsbeteiligung.

4. Auch bei systemisch relevanten Finanzinstitutionen werden zunächst die Eigentümer und die Großgläubiger zur Rettung herangezogen. Eine Beteiligung des Staates erfolgt nur nachrangig, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Der Unterschied zur gegenwärtigen Politik besteht also darin, dass

a) die öffentliche Hand nicht alle Schulden fremder Staaten garantiert sondern grundsätzlich nur dann eingreift, wenn ein unmittelbares öffentliches Interesse besteht. Dies ist nur der Fall, wenn der Ausfall von Schulden zum Zusammenbruch eines großen Finanzinstituts führen und deshalb massiv Vermögen und Arbeitsplätze der Bürger der Eurozone bedrohen würde.

b) vorrangig die Privatgläubiger haften, die die Risiken eingegangen sind. Derzeit hingegen übernehmen die Steuerzahler alle Risiken und die Privatgläubiger müssen sich allenfalls im Ausnahmefall beteiligen.

Detailliertere Darstellung des Vorgehens:

Um die sog. Eurokrise zu verstehen, muss zwischen der Staatsschuldenkrise und der Leistungsbilanzkrise unterschieden werden.

Zur Lösung der Staatsschuldenkrise:

Die Staatsschuldenkrise ist über geordnete Staatsinsolvenzen zu lösen. "Geordnet" heißt, dass der Zusammenbruch der systemisch wichtigen Banken verhindert wird. (Zudem muss die Politik für die Zukunft das Krisenpotential von "systemisch relevanten Banken" entschärfen).

Es werden aber nur die systemisch wichtigen Banken gerettet, keine anderen Finanzinstitute und keineswegs ganze Staaten. Die Rettung der systemisch wichtigen Banken erfolgt so, dass erst die Eigentümer, dann die Privatgläubiger, dann der Sitzstaat und erst als ultima ratio die Staatengemeinschaft zur Kasse gebeten wird. Im Einzelnen:

1. Entschuldung der bankrotten Staaten durch Schuldenrestrukturierungen mit Barwertverzichten der Gläubiger oder durch expliziten Zahlungsausfall mit einem bestimmten Haircut.

2. Betroffene Privatgläubiger (Banken, Versicherungen, Hedgefonds etc.) tragen ihre Verluste selbst. Ausnahmen gibt es nur bei Finanzinstituten, die systemisch wichtig sind.

3. Systemisch wichtige Finanzinstitute werden rekapitalisiert. Die Rekapitalisierung speist sich (in dieser Reihenfolge)

       a) aus dem Eigenkapital der Eigentümer bis zu dessen vollständigem Verzehr
       b) aus den Forderungen der Bankgläubiger. (Auszunehmen sind der Geldmenge M3 zuzurechnende Guthaben von Nichtbanken (bis 100.000 €) und zahlungsverkehrsbezogene Kreditlinien im systemisch wichtigen Interbankenmarkt.) Als Instrument werden vor allem sog. debt-equity swaps eingesetzt, d. h. die Großgläubiger verzichten auf Forderungen und erhalten im Gegenzug Aktien der bei ihnen verschuldeten Banken.
       
4.  Nur wenn die Rekapitalisierung aus 3. nicht  ausreicht:  
 
Teilverstaatlichung der Bank durch den Staat, dessen Aufsicht die Bank unterliegt. (Der Staat gewährt frisches Kapital für die Bank nur, wenn er im Gegenzug Miteigentümer im Werte seiner Kapitaleinlage wird).

5. Nur wenn der eigentlich für die Rekapitalisierung unter 4. zuständige Staat diese nicht finanzieren kann, ohne selbst insolvent zu werden:

Teilverstaatlichung der Bank durch die Staaten der Eurozone unter der Bedingung, dass sich der eigentlich zuständige Staat einem makroökonomischen Anpassungsprogramm unterwirft.

Grundsätzlich ist das Krisenpotential systemrelevanter Banken durch rechtzeitige Rekapitalisierung zu entschärfen, damit diese allein aus Ressourcen der Eigentümer und Privatgläubiger durchgeführt werden kann. Dafür bedarf es einer mit starken Durchgriffsrechten ausgestatteten Bankenaufsicht.

Diese Vorgehensweise entspricht den vom Plenum der Ökonomen erarbeiteten Vorschlägen, die in zwei Abstimmungen jeweils von der überwältigenden Mehrheit der Volkswirtschaftsprofessoren angenommen wurden. Siehe auch Hau und Lucke (2011).



Zur Lösung der Leistungsbilanzkrise:

Um die anhaltenden Leistungsbilanz- und Target-2-Defizite zu überwinden, brauchen die südeuropäischen Staaten mehr währungspolitische Flexibilität.

Diese kann durch die Einführung von neuen nationalen Parallelwährungen gewonnen werden. Für eine Parallelwährung (z. B. die Drachme) kann bestimmt werden, dass alle bargeldlosen Zahlungen zur Hälfte in Euro und zur anderen Hälfte in Drachme zu entrichten sind. (Beispiel: Ein Buch, dessen Preis 20 ist, kostet 10 Euro und 10 Drachme).

Die Drachme kann auf dem Devisenmarkt frei gehandelt werden und gegenüber dem Euro abwerten. Dennoch muss sie bei allen Zahlungen im Verhältnis 1:1 mit dem Euro eingesetzt werden. So werden griechische Waren billiger und damit wettbewerbsfähiger. Die bei Zahlungen anzuwendende Parität von 1:1 lässt sich im bargeldlosen Verkehr leicht kontrollieren. Barzahlungen können schadlos weiterhin allein in Euro erfolgen.

 

Ein kurzer Bericht des Handelsblatts zu diesem Vorschlag kann heruntergeladen werden als Lucke und Neumann (2012). Eine ausführlichere Darstellung desselben Vorschlags findet sich in Lucke (2012).